Schnee- und Eisbeseitigung inklusive der Bereitstellung aller erforderlichen Geräte,
der Streumittel und der Haftpflichtversicherung auf Gehwegen und Parkplätzen.
Die Räumung des Schnees und Beseitigung der Glätte erfolgt nach den
gültigen Bestimmungen der jeweiligen Gemeindesatzung und/oder auf Wunsch.